Spielersponsoring 2026/27
Werden Sie
persönlicher
Sponsor
Mit einem persönlichen Spielersponsoring verbinden Sie Ihr Unternehmen direkt mit einem GC Unihockey-Spieler mit viel Leidenschaft, grossen Emotionen und natürlich echtem Impact.
Warum Spielersponsoring?
Spielersponsoring ist mehr als ein Logo. Es ist eine persönliche Verbindung zu einem Athleten, zu seinem Team und zu einer leidenschaftlichen Community.
Mittendrin statt nur dabei
Als persönlicher Sponsor erhalten Sie ein umfassendes Paket an Sichtbarkeit und Erlebnissen, direkt am Spielfeld und digital.
* Livestream-Leistungen nur für L-UPL Teams. GC NOW Reichweite: bis zu 25'000 Zuschauer pro Spiel.
Preise pro Saison, exkl. MwSt. GC Unihockey stellt eine Rechnung aus.
So werden Sie Sponsor
In drei einfachen Schritten sind Sie dabei.
Lassen Sie uns
sprechen.
Unser Sponsoring-Team berät Sie persönlich und unverbindlich. Wir finden gemeinsam den Spieler, der zu Ihrem Unternehmen passt.
FAQ
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns direkt. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGBs regeln die Rechte und Pflichten zwischen GC Unihockey und dem Sponsor im Zusammenhang mit dem persönlichen Spielersponsoring (Version 2.0, Stand Februar 2026).
1.1 Anwendungsbereich
Diese AGBs regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Unihockey Club GC Unihockey und dem Sponsor im Zusammenhang mit dem persönlichen Spielersponsoring für Spieler der Kategorien L-UPL, U21 und U18.
1.2 Vertragsparteien
- Sponsor: Natürliche oder juristische Person, die einen Spielersponsoring-Vertrag mit GC abschliesst.
- GC Unihockey: Der Unihockey Club mit Sitz in Zürich, vertreten durch die Geschäftsleitung.
1.3 Verbindlichkeit
Mit der Unterzeichnung des Sponsoring-Vertrags erklärt sich der Sponsor ausdrücklich mit diesen AGBs einverstanden.
2.1 Sponsoring-Kategorien und Kosten
| Kategorie | Gebühr | GC-Anteil | Spieler-Anteil |
|---|---|---|---|
| L-UPL | CHF 2'000 | CHF 1'000 | CHF 1'000 |
| U21A | CHF 1'400 | CHF 700 | CHF 700 |
| U18A | CHF 1'200 | CHF 600 | CHF 600 |
2.2 Leistungen von GC Unihockey (alle Kategorien)
- Nennung des Sponsors bei einem Torerfolg des gesponserten Spielers (sofern technisch möglich)
- Einblendung des Logos auf der Portraitseite des Spielers auf gc-unihockey.ch
- Einblendung des Logos auf der LED-Videowand beim Einlaufen und während der Spielpausen
- 2 Saisonkarten für die Spiele des L-UPL-Teams
- Einladung zu Pre-Games Apèros (mindestens 2 pro Saison)
- Recht zur Nutzung des Spielersponsorings in den eigenen Medien
- Möglichkeit von Kunden- und/oder Mitarbeiter-Events nach vorheriger Absprache (Kosten zulasten Sponsor)
2.3 Keine Garantie für Spieleinsatz
GC Unihockey garantiert nicht, dass der gesponserte Spieler in einer bestimmten Anzahl von Spielen eingesetzt wird oder Tore erzielt.
2.4 Anmeldungsfrist
Der Sponsor muss den gesponserten Spieler spätestens vier Wochen vor dem offiziellen Saisonstart bei GC Unihockey anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich an Cyril Zolliker (cyril.zolliker@gc-unihockey.ch) erfolgen.
3.1 Zahlungsfälligkeit
Die Sponsoring-Gebühr ist fällig und zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
3.2 Zahlungsausfall
Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit erfolgen, ist GC berechtigt, das Sponsoring-Verhältnis sofort zu beenden und alle Leistungen einzustellen.
4.1 Vertragslaufzeit
Das Sponsoring-Verhältnis läuft für eine Saison (1. September bis 30. August des Folgejahres).
4.2 Verlängerung
Das Sponsoring wird nicht automatisch verlängert. Eine Verlängerung bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Ausserordentliche Kündigung
GC ist berechtigt, das Sponsoring-Verhältnis sofort zu beenden, wenn der Sponsor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gegen diese AGBs verstösst, in Konkurs geht, oder die Markenrechte bzw. den guten Ruf von GC Unihockey beschädigt.
5.1 Pflichten des Sponsors
- Pünktliche Zahlung der Sponsoring-Gebühren
- Übernahme aller Kosten für eigene Events oder Aktivitäten
- Einhaltung aller geltenden Schweizer Gesetze und Vorschriften
- Respektvolle Verwendung der Marke und des Logos von GC Unihockey
- Keine Nutzung des Sponsorings für diskriminierende oder beleidigende Inhalte
5.2 Rechte des Sponsors
- Verwendung des Namens und Logos des gesponserten Spielers in Marketingmaterialien
- Nutzung der Assoziation mit GC Unihockey in eigenen Medien und Werbematerialien
- Erwähnung des Spielersponsorings auf der eigenen Website und in sozialen Medien
- Zugang zu den vereinbarten Leistungen (Saisonkarten, Pre-Games Apèros)
6.1 Leistungspflichten
- Pünktliche und vollständige Erbringung aller vereinbarten Leistungen
- Professionelle Verwaltung und Durchführung des Sponsoring-Programms
- Regelmässige Kommunikation mit dem Sponsor
- Benachrichtigung bei wesentlichen Änderungen (z.B. Spielerwechsel)
6.2 Haftungsbeschränkungen
GC haftet nicht für technische Ausfälle des Livestreams oder der LED-Videowand, Ausfallzeiten des gesponserten Spielers aufgrund von Verletzungen oder Sperrungen, sowie externe Faktoren, die die Erbringung von Leistungen behindern.
7.1 Eigentum an Marken
Alle Marken, Logos und Namen von GC Unihockey bleiben Eigentum von GC. Der Sponsor erhält nur eine begrenzte Lizenz zur Verwendung für Sponsoring-Zwecke.
7.2 Markenrichtlinien
- Logo-Mindestgrösse: 40 mm in der Breite
- Mindestabstand zu anderen Elementen: 10 mm
- Originale Farben verwenden, keine Verzerrungen
- Hochauflösendes Format (mindestens 300 DPI)
8.1 Datenschutz
GC verarbeitet personenbezogene Daten des Sponsors gemäss der Schweizer Datenschutzgesetzgebung (DSG) und der Datenschutzrichtlinie von GC.
8.2 Weitergabe von Daten
GC gibt Sponsor-Daten nicht an Dritte weiter, ausser wenn dies für die Erbringung von Sponsoring-Leistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.
9.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von GC ist auf die gezahlte Sponsoring-Gebühr beschränkt. GC haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangene Gewinne sowie Verluste durch technische Ausfälle oder höhere Gewalt.
9.2 Versicherung
Der Sponsor ist verantwortlich für eine angemessene Versicherung seiner Aktivitäten und Events.
10.1 Livestream-Bedingungen (L-UPL)
Die Nennung des Sponsors im Livestream ist an folgende Bedingungen gebunden: technische Verfügbarkeit des Livestreams, Torerfolg des gesponserten Spielers sowie Einhaltung der Markenrichtlinien.
10.2 Saisonkarten
Die 2 Saisonkarten für L-UPL-Spiele sind gültig für die gesamte Saison und nicht rückerstattbar.
10.3 Pre-Games Apèros
Mindestens 2 Pre-Games Apèros pro Saison. Ort und Zeit werden von GC bestimmt. Der Sponsor kann bis zu 2 Personen einladen.
10.4 Begrenzte Livestream-Leistungen (U21A / U18A)
U21A und U18A Sponsoren erhalten keine Livestream-Nennung oder Logoplatzierung im Stream.
11.1 Anwendbares Recht
Diese AGBs und alle Sponsoring-Verträge unterliegen Schweizer Recht, insbesondere dem Recht des Kantons Zürich.
11.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.
11.3 Kontakt
GC Unihockey · Spielersponsoring · Cyril Zolliker
E-Mail: cyril.zolliker@gc-unihockey.ch



























































