Glücksspiel- und Lotteriewesen

Seit Beginn der Saison 2023/24 werden auf Sporttipp die Spiele der L-UPL als Wette angeboten. Wie der Verband mitteilt, musste leider in der Zwischenzeit bereits ein Verdachtsfall auf Betrug untersucht werden.

Wir möchten mit Nachdruck darauf hinweisen, dass Sportwetten mit Insiderwissen keine Kavaliersdelikte sind. Für alle L-UPL Spieler sind Wetten auf jegliche Unihockey Spiele bereits vertraglich verboten.

Um die Interessen, die Integrität und die Reputation des Vereins in jedem Fall zu wahren, möchten wir hiermit zudem festhalten, dass es für alle Spieler, Schiedsrichter, Trainer, Funktionäre sowie übrige Mitglieder und weitere Personen im Vereinsumfeld mit direktem Bezug zur Mannschaft nicht gestattet ist, an irgendeinem Glücksspiel oder einer Lotterie, im Zusammenhang mit dem Unihockey, teilzunehmen, insbesondere:

•               Abschliessen von Wetten oder jemanden anzustiften, Wetten abzuschliessen;
•               Entschädigung zu akzeptieren, um die Ergebnisse zu beeinflussen;
•               Informationen direkt oder indirekt liefern, die Auswirkungen auf die Wetten haben könnten.

Jede Person, die Kenntnis hat, dass gegen dieses Verbot verstossen wurde, ist verpflichtet unverzüglich Bericht an den Vereinsvorstand und/oder swiss unihockey zu erstatten.

Jegliche Zuwiderhandlung gegen diese Prinzipen werden als schwerer Verstoss gegen die Vereinsinteressen angesehen und können entsprechende disziplinarische Massnahmen oder Sanktionen zur Folge haben.

Merkblatt swissunihockey